Willkommen
Herzlich Willkommen auf der Homepage des Dienstes Überwachung Post- und Fernmeldeverkehr (Dienst ÜPF). Dieses Angebot richtet sich an Mitwirkungspflichtige (MWP), Strafverfolgungsbehörden sowie den Nachrichtendienst des Bundes (NDB) zu Informations-, Kommunikations- und Austauschzwecken.
Der Dienst ÜPF ist der unabhängige Dienst für die Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs in der Schweiz. Er wacht über die rechtskonforme, rechtsstaatliche Umsetzung von Überwachungen des Post- und Fernmeldeverkehrs zum Schutze der Privatsphäre der Bevölkerung. Im Weiteren stellt er sicher, dass im Bereich der strafprozessualen Überwachung des Post- und Fernmeldeverkehrs die geltenden Vorgaben eingehalten werden.
Jahresbericht 2025
Der Jahresbericht 2025 bietet einen Rückblick auf das vergangene Jahr und beleuchtet die enge Zusammenarbeit des Dienstes ÜPF mit den Fernmeldedienstanbieterinnen und Strafbehörden.
Das Jahr 2025 stand für den Dienst ÜPF im Zeichen der Konsolidierung und gezielten Weiterentwicklung der in den vergangenen Jahren aufgebauten Strukturen, Systeme und Prozesse. Besondere Aufmerksamkeit galt dabei Themen wie den neuesten Mobilfunkstandards, der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Kommunikationsdienste sowie der Revision der VÜPF.
Darüber hinaus vermittelt der Jahresbericht 2025 einen Einblick in die vielfältigen Herausforderungen, aktuellen Entwicklungen und zukünftigen Fragestellungen im Bereich der Fernmeldeüberwachung.
Statistik 2025
Die aktuelle Statistik zeigt: 2025 wurden in der Schweiz rund 40 % mehr Überwachungsmassnahmen angeordnet als im Vorjahr. Ausschlaggebend dafür ist insbesondere die starke Zunahme der Antennensuchläufe. Ohne diese Massnahmen liegt die Entwicklung der Zahlen insgesamt nur leicht über dem Vorjahresniveau.

Extranet
Über das Extranet können die MWP gesichert mit dem Dienst ÜPF kommunizieren, Anträge und Belege einreichen sowie Änderungen ihrer Situation mitteilen. Insbesondere kann eine FDA auf diesem Weg ein Gesuch auf Downgrade zur FDA mit reduzierten Überwachungspflichten nach Artikel 51 VÜPF stellen. Der Dienst ÜPF beurteilt dann die Situation der MWP und erlässt gegebenenfalls eine Verfügung über ihren Pflichtenstatus (bspw. FDA mit reduzierten Überwachungspflichten). Des Weiteren können die Anbieterinnen, die zur Übermittlung ihrer aktuellen Kontaktdaten verpflichtet sind (Art. 5 VD-ÜPF), diesbezügliche Änderungen, wie beispielsweise neue Kontaktdaten ihres LI-Officers, über das Extranet mitteilen.
Weitere Informationen
30.06.2026
Jahresbericht 2025
28.04.2026
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Rückgang der Wachstumsdynamik bei Überwachungsmassnahmen
03.07.2025
Jahresbericht 2024
29.04.2025
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Mehr Überwachungsmassnahmen
29.01.2025
Fernmeldeüberwachung und mitwirkungspflichtige Unternehmen: Vernehmlassung eröffnet
19.08.2024
Fernmeldeüberwachung: Neue Parameter zur 5G-Technologie
30.04.2024
Jahresbericht 2023
25.04.2024
Statistik zur Fernmeldeüberwachung: Leichter Rückgang der Überwachungsmassnahmen
15.11.2023
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung treten per 1. Januar 2024 in Kraft
18.10.2023
Fernmeldeüberwachung: Einfachere Kategorisierung von mitwirkungspflichtigen Unternehmen geplant
28.07.2023
Jahresbericht 2022
28.04.2023
Statistik zur Fernmeldeübewachung: Mehr Überwachungsmassnahmen
22.02.2023
Pauschalen für Fernmeldeüberwachung: Vernehmlassung eröffnet
04.05.2022
Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus tritt im Juni in Kraft
11.03.2022
Fernmeldeüberwachung: Gesetzliche Grundlage für die Analysefunktionen
16.02.2022
Technologische Entwicklung erfordert Anpassungen der Verordnungen zur Fernmeldeüberwachung
09.09.2021
Prüfung des IKT Schlüsselprojektes Fernmeldeüberwachung
Letzte Aktualisierung: 30.06.2026 - 09:20
